Welche Arten von Aktien gibt es?

Sie beginnen gerade, sich mit dem Thema Aktienhandel näher zu beschäftigen? In diesem Fall dürften die verschiedenen Arten von Aktien zwar nicht zu den wichtigsten Informationen gehören, jedoch kann ein genauerer Blick trotzdem interessant sein. Auf diese Weise sind Sie vorbereitet, falls Sie später als Inhaber verschiedener Aktien vor entsprechende Situationen gestellt werden. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die verschiedenen Arten von Aktien einmal genauer vor.

Mann checkt sein Aktienportfolio

Es gibt viele Arten von Aktien – doch was ist dabei zu beachten? Bildquelle: NicoElNino – 705826879 / Shutterstock.com

Unterscheidungsmerkmale für Aktien

Anteile an Unternehmen lassen sich auf verschiedenen Ebenen voneinander unterscheiden. Viele dieser Unterscheidungsmerkmale bringen Besonderheiten sowie Vor- und Nachteile für Anleger mit sich. Dabei sind vor allem die folgenden Faktoren wichtig:

1.Unterscheidung nach Stimmrecht

Wenn Sie eine Aktie eines Unternehmens kaufen, verschafft Ihnen dies nach §118 Aktiengesetz (AktG) ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Sie können somit über die Besetzung des Aufsichtsrates und die Verwendung des Bilanzgewinns mitentscheiden.

Diesbezüglich werden zwei Typen von Aktien unterschieden:
  • Stammaktie: Auf die Stammaktie treffen die oben genannten Rechte vollumfänglich zu. Sie haben als Aktionär ein Stimmrecht, welches Ihrem Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft entspricht.
  • Vorzugsaktie: Auch wenn die Vorzugsaktie zunächst einen positiv klingenden Namen aufweist, bringt sie in punkto Stimmrecht vor allem Beschränkungen mit sich. Inhaber von Vorzugsaktien haben nämlich kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Dafür erhalten sie meistens eine höhere Dividende und werden auch bei der Dividendenausschüttung bevorzugt behandelt. Ferner besitzen die Aktien häufig einen höheren Restwert, wenn die Aktiengesellschaft liquidiert wird. Zudem haben Vorzugsaktien auch hier ein Recht auf eine priorisierte Behandlung (Liquidationserlöse werden erst an Vorzugsaktionäre verteilt und nach deren Befriedigung der Rest an die Stammaktionäre).

In welchen Fällen geben Unternehmen Vorzugsaktien aus?

Vorzugsaktien sind vor allem dann eine sehr gute Lösung für Unternehmen, wenn Eigenkapital eingesammelt werden soll, ohne dafür Mitspracherecht gewähren zu wollen. Dies ist beispielsweise häufig in Familienbetrieben der Fall, die ihren Einfluss sichern wollen. Laut § 139 Abs. 2 AktG dürfen allerdings maximal 50% des Grundkapitals als Vorzugsaktien ausgegeben werden.

Für Sie als Anleger kann es durchaus interessant sein, bei einem Unternehmen statt Stammaktien Vorzugsaktien zu kaufen. Auf diese Weise lässt sich am Ende eine höhere Dividende realisieren. Das Stimmrecht auf der Hauptversammlung ist hingegen aus Anlegersicht vor allem dann interessant, wenn strategische Investments und Firmenübernahmen anstehen.

2.Unterscheidung nach Übertragbarkeit

Aktientypen lassen sich jedoch nicht nur nach Stimmrecht unterscheiden, sondern auch nach der Übertragbarkeit.

Hierbei sind folgende Aktienarten von Bedeutung:
  • Inhaberaktie: Die Inhaberaktie ist in vielen Ländern der Standard und hat auch in Deutschland mittlerweile flächendeckend Einzug erhalten. Dabei geht es um die Tatsache, dass die Aktie genau der Person gehört, in dessen Besitz sie sich befindet. Damit sind auch alle Rechten und Pflichten verbunden, die der Besitz der Aktie mit sich bringt. Eine Übertragung der Rechte erfolgt einfach über den Verkauf bzw. Kauf des Wertpapiers.
  • Namensaktie: Inhaber einer Namensaktie müssen sich mit Namen, Geburtsdatum, Adresse sowie Stückzahl der Aktien nach §67 Abs. 1 AktG ins Aktienregister der Aktiengesellschaft eintragen lassen. Alle Rechte und Pflichten (insbesondere Dividendenzahlung und Stimmrecht) werden auf die im Aktienregister eingetragene Person übertragen. Soll die Namensaktie verkauft werden, muss sich der Käufer entsprechend neu eintragen lassen.
  • Vinkulierte Namensaktie: Vinkulierte Namensaktien sind eine Sonderform der Namensaktien. Auch hier gelten Rechte und Pflichten aus dem Aktienbesitz nur für die Person, die im Aktienregister eingetragen worden ist. Bei vinkulierten Namensaktien ist nach §68 Abs. 2 AktG beim Verkauf zusätzlich jedoch die Zustimmung der Aktiengesellschaft einzuholen. In der Satzung können dabei die Bedingungen für eine Zustimmung festgelegt werden.

Namensaktien vs. Inhaberaktien – der Vergleich

Beide Arten von Aktien haben Vor- und Nachteile, die nun etwas genauer aufgezeigt werden:

 

Inhaberaktien

Namensaktien

Übertragbarkeit Sehr einfach (Kauf und Verkauf) Eher kompliziert (Löschung und Neueintragung ins Aktienregister)
Transparenz Sehr schwierig (Inhaber der Aktien sind vor der Hauptversammlung oft nicht bekannt, unbekannte Übernahme möglich, dafür allerdings Anonymität der Aktionäre als Vorteil) Einfach (Aktionäre sind namentlich bekannt)
Aufwand Sehr gering (kein Aktienregister erforderlich) Relativ hoch

Tabelle 1: Unterschiede zwischen Namensaktien und Inhaberaktien im Überblick

Aufgrund der guten Handelbarkeit sind heute nahezu alle börsengehandelten Aktien Inhaberaktien. Namensaktien finden sich durchaus noch bei Aktiengesellschaften, deren Wertpapiere nicht an der Börse gehandelt werden.

3.Unterscheidung nach Unternehmensanteil

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal bei Aktien liegt in ihrer Quote am Grundkapital der Aktiengesellschaft. Hierbei unterscheidet man zwei Arten von Aktien:

  • Nennwertaktien: Bei dieser Aktienart wird jeder Aktie ein bestimmter Nennwert zugeordnet, der früher sogar auf der einzelnen Aktienurkunde aufgedruckt war. Dieser Nennwert bestimmt den Anteil am Grundkapital der Gesellschaft. Hier ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung:
Grundkapital 100.000 Euro
Nennwert der Aktie 1 Euro
Anteil am Grundkapital 1%

Tabelle 2: Berechnung des Unternehmensanteils einer Aktie bei Nennwertaktien

In Bezug auf Nennwertaktien sollten Sie vor allem verstehen, dass damit nicht der aktuelle Kurswert oder der Verkaufswert gemeint ist. Auch wenn der Nennwert der Aktie 1 Euro beträgt, kann der Kurs durch das Marktgeschehen auch auf 3 oder 5 Euro steigen oder entsprechend fallen. Der Nennwert dient lediglich dazu, den Anteil am Unternehmen festzulegen, der auch wichtig für die Dividendenverteilung und das Stimmrecht ist. Ferner bieten Nennwertaktien der Gesellschaft die Möglichkeit, Aktien mit verschiedenen Nennbeträgen auszugeben. So lassen sich bestimmte Aktionäre bevorzugen, um zum Beispiel die Stimmrechte mehrheitlich bei den Gründern zu halten.

  • Stückaktien: Stückaktien haben keinen festen Nennwert, sondern einen bestimmten Anteil am Unternehmen. Dieser ist für alle Stückaktien gleich. Der Anteil einer Aktie wird somit anders ermittelt:
Grundkapital 100.000 Euro
Anzahl der Stückaktien 1.000.000
Anteil pro Aktie am Grundkapital 0,1%

Tabelle 3: Berechnung des Unternehmensanteils einer Aktie bei Stückaktien

Stückaktien sind spätestens seit der Euro-Umstellung in Deutschland die vorherrschende Aktienart. Sie haben alle den gleichen Wertanteil und sind somit leichter zu handhaben. Die Nennwertaktie ist hingegen fast ausgestorben.

4.Unterscheidung nach Alter

Die Unterscheidung nach Alter ist bei Aktien immer relativ zu betrachten. Das bedeutet: Es muss ein Ereignis eintreten, welches diese Unterscheidung nötig macht. Im Normalfall ist dies eine Kapitalerhöhung, bei der die Aktiengesellschaft neue zusätzliche Aktien (junge Aktien) ausgibt. Damit die bisherigen Aktionäre (Halter der alten Aktien) ihre Anteile am Unternehmen halten können, erhalten Sie entsprechende Bezugsrechte. Mit diesen können sie entweder junge Aktien kaufen oder einen Erlös erzielen, indem sie das Bezugsrecht veräußern. Warum ein Bezugsrecht notwendig ist, zeigt folgende Rechnung:

Grundkapital vor der Kapitalerhöhung 500.000 Euro
Grundkapital nach der Kapitalerhöhung 750.000 Euro
Steigerung + 50%
Anzahl der Stückaktien vorher (Anteil am Grundkapital pro Aktie) 200.000 (0,0005%)
Anzahl der Stückaktien nachher (Anteil am Grundkapital pro Aktie) 300.000 (0,0003%)
Anteil von Aktionär mit 1.000 Aktien vorher 0,5%
Anteil von Aktionär mit 1.000 Aktien nachher 0,3%

Tabelle 4: Beispiel für die Notwendigkeit eines Bezugsrechts bei einer Kapitalerhöhung

Wie Sie sehen, würde der Anteil des Aktionärs nach der Kapitalerhöhung sinken, ohne dass er Aktien verkauft hätte. Aus diesem Grund ist die Kompensation durch das Bezugsrecht wichtig, da so der Anteil konstant bleibt. Der Anteilseigner hat somit die Wahl: Entweder Geld investieren und den bisherigen Anteil halten oder die Minderung akzeptieren und den Verkaufserlös durch das Bezugsrecht einstreichen.

Hinterlegungsscheine – ausländische Aktien handeln

Hinterlegungsscheine sind Zertifikate, mit denen sich ausländische Aktien handeln lassen, die eventuell im Inland nicht zugelassen wurden. Wenn Sie einen Hinterlegungsschein wie das American Depositary Receipt (ADR) oder das Global Depositary Receipt (GDR) einer bestimmten Gesellschaft erwerben, haben Sie zudem meistens auch Anspruch auf Dividende. Da solche Hinterlegungsscheine jedoch eine geringe Liquidität aufweisen, ergeben sich häufig hohe Spreads, was die effektive Rendite schmälert.

Fazit

Aktie ist nicht gleich Aktie – diese Erkenntnis ist für den Aktienhandel von Kleinanlegern zwar nicht unbedingt essenziell, jedoch können Sie mit dieser Erkenntnis die Hintergründe besser verstehen. Insbesondere der Unterschied zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien kann auch im herkömmlichen Aktienhandel wichtig werden. Ähnlich sieht es bei einer Kapitalerhöhung aus, bei der Sie als Aktionär plötzlich ein Bezugsrecht für junge Aktien erhalten. Wenn Sie sich die einzelnen Begrifflichkeiten und Unterscheidungen eingeprägt haben, bietet dies eventuell Ansatzpunkte für interessante Anlagestrategien.

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